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Rettungsdienst
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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaEU verklagt Deutschland wegen Vergabe von Rettungsdienst und so...30 Beiträge
AutorFrie8do 8L., Aachen / NRW417859
Datum30.07.2007 06:23      MSG-Nr: [ 417859 ]10629 x gelesen
Infos:
  • 30.04.10 URTEIL DES GERICHTSHOFS „Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Art. 43 EG und 49 EG – Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG – Öffentliche Rettungsdienste – Not
  • 30.04.10 Pressemitteilung: EuGH-Urteil zur Vergabe von Rettungsdienstleistungen / DRK-Präsident appelliert an Bund und Länder: Katastrophenschutz nicht aufs Spiel setzen

  • Geschrieben von Matthias Ottdu solltest dir bewusst machen dass gerade der Rettungsdienst auf dem platten Land ausschließlich aus ehrenamtlichen Strukturen erwachsen ist. Ein soldier Grundstock für dass, was "der hauptamtliche Rettungsdienst" heute als selbstverständlich für den eigenen Broterwerb hält wurde so aufgebaut.

    Nicht nur auf "dem platten Land" ist der RD aus ehrenamtlichen Strukturen erwachsen, sondern in vielen Städten in Teilen auch.

    Das kann natürlich in der Folge nicht heißen, daß der heutige RD sich auf rein oder größtenteils ehrenamtlichen Strukturen gründen kann und darf. Die Gründe sind ja schon hinreichend erläutert worden.


    Alles von mir hier geäußerte stellt ausschließllich meine Meinung dar und hat keinen Anspruch auf den Inhalt der Meinung anderer, auch nicht von Institutionen, für die ich tätig bin.

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