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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hilfsfrist in Bayern; war: Leistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr | 6 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 418109 | ||
Datum | 31.07.2007 15:23 MSG-Nr: [ 418109 ] | 4968 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Sebastian Krupp Der Begründung kann ich nicht so ganz folgen. Für mich auch völlig unverständlich. Denn: Für die Bestimmung der Hilfsfrist sind folgende Parameter entscheidend: 1. 13 Minuten = die Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch 2. 17 Minuten = Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch 3. 18 ? 20 Minuten = mit einem Flashover ist zu rechnen Unter Berücksichtigung aller Umstände bleiben allenfalls 8 Minuten von der Alarmierung bis zum Eintreffen bzw. Einleiten erster wirksamer Maßnahmen übrig. Dabei wird von der außerordentlich günstigen Konstellation ausgegangen, dass der Brand sofort entdeckt und bereits nach 3,5 Minuten die Notrufabfrage und nach 5 Minuten die Alarmierung erfolgt ist. Damit steht aus rein naturwissenschaftlicher bzw. medizinischer Sicht für eine Menschenrettung eine maximale Zeit von 8 Minuten von der Alarmierung bis zum Eintreffen bzw. Einleiten erster wirksamer Maßnahmen zur Verfügung. Gehen wir einmal davon aus das oben genanntes als eine anerkannte Regel der Technik gilt. Dann wäre es eigentlich unerheblich ob eine Hilfsfrist von 8 Minuten (siehe §1 Abs.1) gesetzlich oder per Verordnung geregelt ist. Die Gemeinde würde nach meiner Ansicht auch dann haften wenn sie keiner gesetzl. Hilfrist oder sogar einer Hilfsfrist von 30 Minuten unterworfen wäre. Denn im Fall des Falles werden Gutachter gehört die ihre Gutachten auf die allgemein üblichen und anerkannten Regeln stützen. Also ein riskantes Spiel was einige Kommunen spielen. Ich lasse mich hier gerne verbessern wenn ich etwas falsches schreibe. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung! Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist. Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage! | ||||
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