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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
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Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikSonstiges zurück
ThemaArbeitsweise von Disponenten (Dipl)15 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen418266
Datum01.08.2007 11:56      MSG-Nr: [ 418266 ]5920 x gelesen

Geschrieben von Oliver Sandersich kenne auch Leitstellen, die den Anrufer in Erste Hilfe-Maßnahmen anleiten.

In Deutschland?

Geschrieben von Oliver SandersOb dies ein "gut geschulter Call-Center-Agent" hinbekommt, bezweifle ich. Kommt natürlich auf die Schulung an.

Richtig. Dieser Call-Center-Agent kann ja durchaus RS sein. Wenn man mal ehrlich ist, stellt der RS keine besondere Anforderungen dar. Das ist ein 520 Std.Crash-Kurs.

Geschrieben von Oliver SandersÜbrigens halte ich die Bezeichnungen "gut geschulter Call-Center-Agent" und "richtige Experten" irgendwie für widersprüchlich ;-)

Ich nicht. Denn was abfragen, usw. können die wirklichen Experten sehr gut.
Ein gutes Beispiel ist für mich die Fa. Lebig.

(da sitzen natürlich auch Notfallsanitäter, jedoch ist es im Prinzip ein echtes Call-Center)



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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