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RubrikSonstiges zurück
ThemaArbeitsweise von Disponenten (Dipl)15 Beiträge
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz418298
Datum01.08.2007 15:15      MSG-Nr: [ 418298 ]6054 x gelesen

Geschrieben von Stefan GanswindtEin "Notrufannehmer" (der bei Deinem Vorschlag ja kein Disponent wäre) ohne feuerwehrtechnische und rettungsdienstliche Ausbildung kann keine qualifizierte Notrufabfrage vornehmen - wie auch? Ohne entsprechende Erfahrung und Ausbildung kann man nun mal nicht wissen welche Informationen im konkreten Fall wichtig sind.

Da halte ich dagegen!

Diverse Problemstellungen im technischen Bereich die von Call-Takern angenommen und an die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet werden sind mindestens ähnlich komplex.
Der Call-Takter muss entsprechend geschult werden. Ob das eine 2jährige Ausbildung und ein BIII (d.h. mindestens 5 Jahre BF) sein muss? Ich persönlich glaube nicht.

Heutzutage wird meistens nach "eigenem Gutdünken" abgefragt.
LEBIG arbeitet z.B. mit AMPDS und hat statistisch erfasst eine sehr hohe Trefferquote und ist dazu noch ziemlich schnell!

Gibt es eine Leitstellenausbildung? eine einheitlich? Eine, die den Anforderungen des Leitstellenpersonals gerecht wird?
Der Lehrgang für Leitstellendisponenten beim DRK in RLP dauert 2 Wochen! Da ist natürlich klar, dass die Erfahrung (gefordert RA und 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit) so wichtig sind, wenn die Ausbildung so kurz ist.

In manchem Call-Center Sitzen Call-Taker die extra für diese Tätigkeit über ein Jahr geschult wurden. Zusätzlich zu bereits vorhandenen Grundfertigkeiten der Gesprächsführung. In einem Jahr kann man auch einiges darüber lernen, was man als Call-Taker einer integrierten Leitstelle abfragen muss und was nicht.

Geschrieben von Stefan Ganswindt Und wenn dann später der "richtige" Dispo den Einsatz übernimmt, ist der Anrufer nicht mehr für Nachfragen verfügbar...
Nur, wenn man es so will!
Standard ist meist doch eh folgendes: Der Leitstellenmitarbeiter fragt fertig ab und alarmiert nachdem der Hörer aufgelegt wurde. Alarmierung während der Notrufabfrage ist doch leider eher selten.
Begünstigt wird solch ein Verfahren durch Systeme bei denen man nach der Alarmierung nicht mehr so einfach Informationen eingeben kann, wie vor der Alarmierung. Aber man muss den Einsatz ja "Abschicken" damit der andere Disponent der den Fahrzeugen den Einsatzort mitteilen muss (man selbst kann ja nicht weil noch am Telefon) den Einsatz auch auf dem Schirm hat.

Geschrieben von Stefan GanswindtBereits angesprochen wurde, daß auch EH-Anweisungen gegeben werden können/sollen (es ist nicht die Regel, aber in speziellen Fällen unabdingbar). Unsere Disponenten machen das (wenn es nötig ist).
Die Ausbildung zum "EH-Ausbilder" dauert nochmal gleich wie lange? Diese Fähigkeit sollte man ohne Probleme in eine einjährige Einweisungszeit zum "Calltaker für Notfallleitstellen" reinbekommen. Da sehe ich nicht die Notwendigkeit von "RA und GF" für.
Bei LEBIG sind Anleitungen zur Ersten Hilfe am Telefon nicht die Ausnahme, sondern der Regelfall!


Manuel



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