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Thema | Hilfsfristen | 27 Beiträge | ||
Autor | Henn8es 8O., Stutensee / Baden-W. | 418578 | ||
Datum | 03.08.2007 09:04 MSG-Nr: [ 418578 ] | 7746 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Hilbert Ich ging mal davon aus, dass in BaWü Hilfe innerhalb von 25 Minuten an jedem Ort sein sollte??! Du vielleicht. Ich wüsste auch gerne wo dies niedergeschrieben ist. Meines Wissens gibt es als schriftliches Dokument nur die "Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr" und die sieht die Hilfeleistung auf Bundesautobahnen gar nicht vor. Also scheint es ein förderale Problem zu sein: Die Länder, als Beauftragte für den Betrieb der Autobahnen hab zu definieren, wie die Hilfsfrist auf den BAB sein soll und wie sie sie einzuhalten gedenken. Aber da scheint es ein Vollzugsdefizit zu geben. Wir wissen aus anderer Quelle, daß oft Baumaßnahmen die durch den Bund finanziert werden, nicht vollzigen werden, weil die Länder die dazugehörenden Ingenieurleistungen (Länderaufgabe!) nicht bezahlen wollen. Gruss Hennes | ||||
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