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RubrikSonstiges zurück
ThemaHilfsfristen27 Beiträge
AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü418579
Datum03.08.2007 09:13      MSG-Nr: [ 418579 ]7655 x gelesen

Hallo, Geschrieben von ---Hennes--- Ich wüsste auch gerne wo dies niedergeschrieben ist.

Rettungsdienstgesetz BaWü §3 (Auszug):

Im bodengebundenen Rettungsdienst
ist bei der Notfallrettung die Zeit vom Eingang der Notfallmeldung in
der Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen der Hilfe am Notfallort an Straßen (Hilfsfrist)
maßgebend. Die Hilfsfrist soll aus notfallmedizinischen Gründen möglichst
nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten betragen.

Gruß

Manfred



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