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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Diverse Werkzeugkästen | 45 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8J., Grave / Niedersachsen | 418838 | ||
Datum | 05.08.2007 12:20 MSG-Nr: [ 418838 ] | 16840 x gelesen | ||
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Hallo Allerseits! Im Bezug auf den letzten Beitrag muss ich an dieser Stelle mal mein Veto einlegen. Durch eine Jährliche Unterweisung wird man bestenfalls zur elektrotechnisch Unterwiesenen Person. Als solche darf man aber keineswegs alles, was der E-Kasten hergibt. Beispielsweise das ziehen von Niederspannungs-Hochleistungs-Sicherungen, kurz NH-Sicherungen darf nur durch Elektrofachkräfte(oder höher) erfolgen. Was genau eine elektrotechnisch Unterwiesene Person darf und was nicht, sollte vielleicht im Vorfeld geklärt werden. Gruß Daniel | ||||
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