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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Diverse Werkzeugkästen | 45 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 418922 | ||
Datum | 05.08.2007 19:20 MSG-Nr: [ 418922 ] | 16754 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Daniel Jürgens Im Bezug auf den letzten Beitrag muss ich an dieser Stelle mal mein Veto einlegen. Durch eine Jährliche Unterweisung wird man bestenfalls zur elektrotechnisch Unterwiesenen Person. Als solche darf man aber keineswegs alles, was der E-Kasten hergibt. Beispielsweise das ziehen von Niederspannungs-Hochleistungs-Sicherungen, kurz NH-Sicherungen darf nur durch Elektrofachkräfte(oder höher) erfolgen. Wo stammt diese Aussage her? M.W. dürfen besonders geschulte "elektrotechnisch unterwiesenen Personen" NH-Sicherungen wechseln, wenn sie sich mit mit dem entspr. Steckgriff und Gesichtsschutz ausrüsten (was sie dann natürlich auch wissen). (Quelle: VDE 0105-100) mkg hwk | ||||
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