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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Diverse Werkzeugkästen | 45 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8J., Grave / Niedersachsen | 418956 | ||
Datum | 05.08.2007 22:02 MSG-Nr: [ 418956 ] | 16804 x gelesen | ||
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Hallo mal wieder! Also meines Wissens darf nur Elektrofachpersonal NH-Sicherungen ziehen, es kann natürlich auch sein, das ich mich täusche, dann bitte ich vielmals um Entschuldigung. Die Frage ist jedoch, sollte man elektrotechnisch Unterwiesene Personen NH-Sicherungen ziehen lassen? Entweder ist es nicht nötig, diese zu ziehen, da von anderer Stelle gefahrloser Abgeschaltet werden kann oder sie sitzen in komplizierten Verteilungen(Beispielsweise Ortsnetzverteilungen), wo eine elektrotechnisch Unterwiesene Person überhaupt nicht beurteilen kann, wo und wo nicht abgeschaltet werden muss. Elektrofachkräfte sind im Übrigen solche, die Aufgrund ihrer Ausbildung mit den Gefahren und der Vorgehensweise bei solchen Arbeiten betraut sind. So zumindest die VDE. E-Studenten sind somit keine Elektrofachkraft. Und dann noch ein Wort zu berührungslosen Spannungsprüfern oder anderen einpoligen Spannungsprüfern oder besser gesagt Lügenstiften. Diese Teile eignen sich nicht, um der Dritten Sicherheitsregel "Spannungsfreiheit feststellen" gerecht zu werden. Hierfür ist IMMER ein Zweipoliger Spannungsprüfer zu verwenden, da die einpolige version unter ungünstigen Umständen nichts anzeigt, obwohl noch Spannung anliegt! Gruß Daniel | ||||
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