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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Diverse Werkzeugkästen | 45 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 418964 | ||
Datum | 05.08.2007 22:54 MSG-Nr: [ 418964 ] | 16671 x gelesen | ||
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Mahlzeit! Geschrieben von ---Daniel Jürgens--- Die Frage ist jedoch, sollte man elektrotechnisch Unterwiesene Personen NH-Sicherungen ziehen lassen? Entweder ist es nicht nötig, diese zu ziehen, da von anderer Stelle gefahrloser Abgeschaltet werden kann oder sie sitzen in komplizierten Verteilungen(Beispielsweise Ortsnetzverteilungen), wo eine elektrotechnisch Unterwiesene Person überhaupt nicht beurteilen kann, wo und wo nicht abgeschaltet werden muss. Klassisches Beispiel: In Einfamilienhäusern gibt es üblicherweise nach dem Hausanschlusskasten noch genau eine Verteilung. Ist diese durch das Schadenereignis (Brand) betroffen oder sogar Ort desselben, ist es gleichermassen sinnvoll und sicher, das Gebäude am Hausanschlusskasten spannungsfrei zu schalten. Dort finden sich in vielen Fällen NH-Sicherungen. Bei Mehrfamilienhäusern ist die Struktur oft schwieriger zu durchschauen, aber genau deswegen kann es sicherer sein, gleich das komplette Haus vom Netz zu nehmen, also wieder am Hausanschlusskasten. Im Bereich des eigentlichen EVU-Netzes werden wohl auch die meisten Elektrofachkräfte besser die Finger von jeglichen Schalthandlungen lassen, wenn sie nicht gerade in diesem Bereich tätig bzw. ausgebildet sind. Im gewerblichen Bereich mag es Fälle geben, wo die NH-Sicherungen eindeutig einer bestimmte Maschine zugeordnet werden können (Kasten mit Aufschrift "Kransicherungen"o.ä.). Allerdings wird es da schnell grenzwertig, weil im Bereich einer Maschine/Anlage auch mehrere Einspeisungen vorhanden sein könnten. Gruß, Henning | ||||
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