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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Feuerwehrleinen - wann mit in den Einsatz | 120 Beiträge | ||
| Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 419577 | ||
| Datum | 08.08.2007 14:33 MSG-Nr: [ 419577 ] | 77169 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thobias Schürmann Und dann kommt um mal beim Beispiel zu bleiben dabaei heraus, das beim kellerauspumpen der Helm getragen werden muss, aber das ist ein andere Thema Naja, passt vielleicht nicht ganz zum aktuellen Thread. Aber trotzdem geht´s um die UVV. Ich denke, dass du ein Problem hat, wenn dir was passiert im Innenagriff und du hat deine Rettungsleine nicht dabei. Da stürzen sich der Staatsanwalt und der Unfallversicherer auf diese Verletzung der UVV. Aber nun zurück zum Helm beim Auspumpen eines Kellers. Warst du schon einmal in einem alten Keller und hat dir deinen Schädel am niedrigen Sturz angestoßen. Ich glaube nicht, aber mir ist das schon einige Male passiert. Da ist es ganz schön, wenn man einen Helm aufhat. So, jetzt geh zu deinem Unfallversicherer nach einem Unfall im Feuerwehrdienst und erzähl dem, dass du nicht nach deren Norm ausgerüstet warst. Der freut sich wahrscheinlich sehr, dass sie nicht zahlen müssen und du schaust in die Röhre. Darum sollen wir eigentlich immer nach FwDV ausgerüstet sein, auch bei noch so kleinen Einsätzen und uns nicht ausrüsten, wie es uns gefällt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen | ||||
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