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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaSchulterkoller ist für Innenangriff ungeeignet61 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar419938
Datum09.08.2007 21:22      MSG-Nr: [ 419938 ]29316 x gelesen

Geschrieben von --- BSH Empfehlung Helmkennzeichnung--- In der Regel wird Sanitäts- sowie Seelsorgepersonal mit dem Roten Kreuz
weißem Grund (ggf. auch roter Halbmond auf weißem Grund), das weitere Zivilschutzpersonal durch das blaue Dreieck auf orangem Grund gekenn-zeichnet. Auf die Art. 38 ff. des I. Genfer Abkommens von 1949 sowie die
18 und 66 des ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen von 1977 wird hingewiesen.
Diese Kennzeichnung sollte nur im Verteidigungsfall sowie bei Einsätzen im Ausland (insbesondere in Krisenregionen) am Helm angebracht werden


Hier wird nur auf die Möglichkeit, welche bei der immer wieder kehrenden Forderung nach Auslandseinsätzen bei Feuerwehrs nicht unwahrscheinlicher wird, hingewiesen


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

- langsam ist sicher und sicher ist schnell -

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