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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Grundausbildung

oder

Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaSchulterkoller ist für Innenangriff ungeeignet61 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg420139
Datum10.08.2007 19:10      MSG-Nr: [ 420139 ]29317 x gelesen

Geschrieben von Julian HolsingKannst du kurz sagen ob ein "einfacher" RS im Feuerwehrdienst nach dem GA berechtigt ist das Rote Kreuz zu tragen?
Nein.
Das Tragen des Rotkreuzzeichens ist einzig und allein berechtigten Personen und Organisationen vorbehalten- das betrifft sowohl die Schutzzeichen nach den Genfer Abkommen als auch die Kennzeichen der Nationalen Hilfsgesellschaften (Die Kennzeichnung von Hilfseinrichtungen und Sanitätsmaterial mal außen vor gelassen).
Berechtigt zur Verwendung sind der militärische Sanitätsdienst (Schutzzeichen) und die Mitglieder des Deutschen Roten Kreuzes sowie Organisationen und Personen, die über eine entsprechende, ausdrückliche Genehmigung des Deutschen Roten Kreuzes e.V., Berlin (DRK-Generalsekretariat) verfügen (z.B. der Sanitätsdienst der Bereitschaftspolizei (Schutzzeichen)). Die Verwendung ohne Genehmigung oder ohne Berechtigung ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 125 OWiG) und wird bei Bekanntwerden auch entsprechend verfolgt.

Alternative und einfachste Möglichkeit ist das Tragen nicht geschützter Zeichen, z.B. das bekannte weiße Kreuz auf grünem Grund.


Beste Grüße

Udo Burkhard
Deutsches Rotes Kreuz
Instruktor Technik und Sicherheit
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Dies hier ist meine persönliche Meinung.

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