| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
| Thema | Funkrufnamen | 54 Beiträge | ||
| Autor | Kevi8n S8., Neustadt/Wstr. / RLP | 420235 | ||
| Datum | 11.08.2007 15:01 MSG-Nr: [ 420235 ] | 16006 x gelesen | ||
| Infos: | ||||
Ich hab alles noch mal durchgelesen: Und tatsächlich, im Haushaltsplan steht: verpflichtungsermächtigungen sind für folgende Maßnahmen Vorgesehen: Umbau und Sanier..... Erwerb eines Rüstwag...FW Erwerb eines Einsatzleitwag...FW Zuschuss Kunstrasenpl.... Erwerb eines TSF für LG ..... Und im Bundestag fand ich folgendes: (3) Verpflichtungsermächtigung Im Haushaltsplan vermerkte Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die erst in künftigen Haushaltsjahren zu Ausgaben führen. Verpflichtungsermächtigungen geben Planungssicherheit für mehrjährige Maßnahmen. Es war also tatsächlich mein Fehler und ein Fall totaler Resignation, ach ja, unsere Sporthalle ist entschimmelt worden, und ich hab ne Aircast-Schiene bekommen. Und im übrigen fand ich die Rede unseres OB gar nicht übel selbst wenn man das Blumige-reden-Klischee (dem ich ja schlussendlich verfallen bin) ,,abzieht´´. -...So werden bspw. ein riesen Anteil dem Projekt soziale Stadt zu gute kommen, neben Verkehrsanbinungen u.ä. doch mal eine erfreuliche Sache. Auch so habe er gesagt ist taktieren mehr angesagt als einsparen, so seien Pachtverträge sinnvoller als verkäufe...- alles in allem sehr interessant, für interessierte suche ich gern nochmal den Link raus. Davon abgesehen das sowieso alles was ich hier schreibe MEINE Meinung ist, möchte ich noch darauf hinweisen das wenn irgendwann mal etwas Kluges rauskommt das Copyright by mir liegt. | ||||
| << [Master] | antworten | |||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|