| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Urteil zum Fahren im 'Verband' - § 27 StVO | 62 Beiträge | ||
| Autor | Dani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz | 421266 | ||
| Datum | 15.08.2007 22:06 MSG-Nr: [ 421266 ] | 18271 x gelesen | ||
| Infos: | ||||
Hallo! Geschrieben von Udo Burkhard Das Gericht hält in seinem Beschluss Fahrzeugabstände von 0,75 - 1,5 Sekunden für notwendig, um das Kolonnenprivileg zu erhalten. Wie besch... ist denn dieser Beschluss?! Wie hoch war nochmal alleine die Reaktionszeit!? 1 Sekunde? Und wenn der erste in der Kolonne bremst haben wir nen schönen Manv... Wer hatte da nochmal Erfahrung mit dicht auffahrenden Einsatzfahrzeugen? Jan? ;-) Also wirklich nachvollziehen kann ich das nicht... Wenn ich Privat so dicht auffahre, bekomm ich ein Zettelchen... *kopfschüttel* MfG Daniel | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|