News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Anordnung med. 'Sicherheitswache' NRW | 6 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 422196 | ||
Datum | 20.08.2007 17:49 MSG-Nr: [ 422196 ] | 4329 x gelesen | ||
Geschrieben von Adrian Ridder Wer ordnet in NRW die Bereitstellung einer sanitäts-/ bzw. rettungsdienstlichen "Sicherheitswache" (oder wie auch immer das heißen mag) an, z.B. bei Großveranstaltungen wie Konzerte, Aufführungen etc.? Ich würde ganz "klar" sagen, die zuständige Aufsichtsbehörde. Wer genau das ist, hängt vermutlich von mehreren Faktoren ab. Das kann in meinen Augen die Stadt/Gemeinde oder auch der Kreis sein. Je nach Art und Größe der Veranstaltung. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
| ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|