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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAnordnung med. 'Sicherheitswache' NRW6 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen422196
Datum20.08.2007 17:49      MSG-Nr: [ 422196 ]4329 x gelesen

Geschrieben von Adrian RidderWer ordnet in NRW die Bereitstellung einer sanitäts-/ bzw. rettungsdienstlichen "Sicherheitswache" (oder wie auch immer das heißen mag) an, z.B. bei Großveranstaltungen wie Konzerte, Aufführungen etc.?

Die Kommune?


Ich würde ganz "klar" sagen, die zuständige Aufsichtsbehörde. Wer genau das ist, hängt vermutlich von mehreren Faktoren ab.

Das kann in meinen Augen die Stadt/Gemeinde oder auch der Kreis sein. Je nach Art und Größe der Veranstaltung.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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