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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Ländliche Erstangreifer, war: Bezuschussungsrichtline Bayern?? | 169 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 422578 | ||
| Datum | 21.08.2007 21:21 MSG-Nr: [ 422578 ] | 172078 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fleschhut und packe den Rest auf den dann überladenen MTW. Welches zGG hat doch gleich ein TSA? Die Nutzlast aus MZF und Anhänger ist höher als vom TSF, wann gibts Du das zu? Natürlich kannst Du auch das überladen - und natürlich geht das nicht mit dem alten DIN-TSA, dens eh nicht mehr genormt gibt. Geht aber alles realer als mit dem TSF. Geschrieben von Christian Fleschhut verwechselst du da vielleicht was mit RLP? Nein, ich zitiere hess. Fw.-Kollegen... Geschrieben von Christian Fleschhut In Hessen gibt es die nicht. H. ist nicht Deutschland.. Geschrieben von Christian Fleschhut Und da ist nicht wirklich viel drauf, im Gegenteil, es wurde wegen der Gewichts- und Platzproblematik sogar noch die Schaumausrüstung runter geschmissen. was willst Du denn damit auf dem TSF? 60 l? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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