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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
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RubrikKommunikationstechnik zurück
Thema2m Funkrufnamen (speziell in Bayern)78 Beiträge
AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz423000
Datum23.08.2007 06:52      MSG-Nr: [ 423000 ]25590 x gelesen

Geschrieben von ---Thomas Reichel--- Kann mir als nichtwissender Franke mal jemand den Unterschied zwischen Wehrführer und Wehrleiter sagen?


Ist eigentlich gar nicht schwer. Bei uns in RLP ist das so:

Fangen wir mal unten an.
Pro ORTSgemeinde gibt es bei uns in der Regel einen Löschzug. Der wird von einem Wehrführer geleitet. Mehrere Ortsgemeinden, in meinem Falle 6, bilden zusammen eine VERBANDSgemeinde. Diese wird von einem WEHRLEITER geleitet, der auch die gesamte Feuerwehr gegenüber der Verwaltung vertritt und von den Wehrführern gewählt wird. Früher quasi auf Lebzeit, nach Einführung des neuen LBKG auf die Dauer von 10 Jahren. Die Wehrleiter wiederum wählen den Kreisfeuerwehrinspekteur, der der oberste Feuerwehrmann des Landkreises ist.

In meiner Ortsgemeinde/Stadt gibt es noch die Besonderheit, das sich unser Löschzug aus 4 Teileinheiten zusammensetzt:
Zug Kirchen
Leitung durch Zugführer
ca. 40 FA
ELW 1
TLF 16/25
DLK 18/12
RW 1
LF 8
MTW
SW 1000
MZF Dekon (Landkreisfahrzeug)

LG Herkersdorf/Offhausen
Leitung durch Löschgruppenführer
ca. 20 FA
TSF

LG Freusburg
Leitung durch Löschgruppenführer
ca. 20 FA
TSF (demnächst MLF)

LG Wehbach/Wingendorf
Leitung durch Löschgruppenführer
ca. 25 FA
TSF
TSF-W
MTW

Früher hatten wir insgesamt mal 7 Teileinheiten, in den letzten Jahren haben einige Zusammenlegungen stattgefunden.

Hört sich jetzt ein wenig kompliziert an, hat aber auch große Vorteile. Beispielsweise werden tagsüber alle vor Ort arbeiteten FA aller LG alarmiert, so das wir (bisher) noch fast keine Probleme mit der Tagesalarmsicherheit hatten. In diesem Falle werden die ausgerückten Kräfte vom Wehrführer geführt. Bei Kleineinsätzen übernimmt auch schon mal der Zug bzw. Löschgruppenführer alleine die Einsatzleitung, bei größeren Einsätzen stimmen sich der Wehrführer und der örtlich zuständige Zugführer/Löschgruppenführer ab.

Gruss
Ralf

www.feuerwehr-kirchen.denullnull


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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