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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Ländliche Erstangreifer, war: Bezuschussungsrichtline Bayern?? | 169 Beiträge | ||
| Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 423163 | ||
| Datum | 23.08.2007 15:22 MSG-Nr: [ 423163 ] | 170898 x gelesen | ||
Hallo! Ich fasse mal grob zusammen: Fahrzeuge und Sonderausrüstungen sind den örtlichen Erfordernissen entsprechend vorzuhalten. Diese werden nach Risikoklassen ermittelt. Die Gemeinde ordnet wenn hiervon die überörtliche Gefahrenabwehr betroffen ist, im Einvernehmen mit dem Landkreis jeden Ausrückebereich in eine der nachfolgenden, in der Anlage 1 näher beschriebenen Risikoklassen ein: Brandgefahren B 1 bis B 5, Technische Gefahren und Gefahren durch Naturereignisse T 1 bis T 5, Gefahren durch Gefahrstoffe (ohne radioaktive Stoffe) G 1 bis G 5, Gefahren durch radioaktive Stoffe R 1 bis R 5, Gefahren auf und in Gewässern sowie durch Gewässer W 1 bis W 5. Die Einordnung in eine Risikoklasse richtet sich nicht nach Einzelobjekten, sondern in der Regel nach der Gesamtstruktur im Ausrückebereich entsprechend den in der Anlage 1 aufgeführten Kriterien. Dann kommen hier die Kriterien für zum Beispiel "Brandgefahren": Objekte und Gegebenheiten (Beispiele) B 1Gebäude bis zu 2 Vollgeschossen, landwirtschaftliche Anwesen einschließlich Aussiedlerhöfe, Kleingartensiedlungen, Wochenendhaussiedlungen, Campingplätze, Ortsverkehr. B 2Gebäude mit 3 bis 5 Vollgeschossen, gewerblich genutzte bauliche Anlagen (Werkstätten über 300 m² Geschoßfläche, Lagerplätze über 1.500 m², Beherbergungsbetriebe mit mehr als 8 Betten), geringer Durchgangsverkehr, ausgedehnte Wälder. B 3Gebäude mit mehr als 5 Vollgeschossen, Heime, Warenhäuser, gewerblich genutzte bauliche Anlagen über 1.500 m² Geschoßfläche, normaler Durchgangsverkehr. B 4Krankenhäuser, Messehallen, Einkaufszentren über 10.000 m² Geschoßfläche, Wohn-, Büro- und Geschäftshochhäuser, Großwerkstätten mit besonderen Gefahren, große Industrieanlagen, großer Durchgangsverkehr. B 5Großstadtkerngebiet, Mineralölraffinerien, Verkehrsknotenpunkt. Dann gibt es noch Unterkriterien die nicht in der Verordnung genannt werden. So wird es zum Beispiel eine Gemeinde schwer haben in B2 eingestuft zu werden wenn die Einwohnerzahl unter 1000 liegt, selbst dann, wenn die Gemeinde von der Struktur her eher in B2 als in B1 eingestuft werden müsste. Aber das sind dann verwaltungstechniche Feinheiten. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung! Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist. Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage! | ||||
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