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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Eintritt in die Jugendfeuerwehr ab 11 Jahren, speziell Bayern | 116 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 423424 | ||
Datum | 24.08.2007 17:00 MSG-Nr: [ 423424 ] | 43134 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Besch Neulich in unserem Rettungsdienstberitt passiert Die Feuerwehr kann aber nicht die Pflicht der Eltern ersetzen, "auf ihre Kinder zu schauen" (ohne hier jmd. einen Vorwurf machen zu wollen)! Wenn Vater/Mutter auf der Beitrittserklärung unterschreiben "mein Kind ist körperlich und geistig gesund", dann gehe ich auch davon aus, dass sie davon überzeugt sind und eventuelle Zweifel beim Arzt des Vertraues abklären lassen. Das Problem bei vorgeschriebenen Tauglichkeitsuntersuchungen: 1. Wer will die Richtlinien festlegen? Wer kontrolliert, inwiefern sich die einzelnen Ärzte daran halten (gleiche Problematik wie bei der G26.3: auch da gibts Ärzte, die den Ruf haben, dass "jeder" durchkommt) 2. Wer soll die Kosten dafür tragen... Grüße Magnus | ||||
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