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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Eintritt in die Jugendfeuerwehr ab 11 Jahren, speziell Bayern | 116 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 423434 | ||
Datum | 24.08.2007 17:17 MSG-Nr: [ 423434 ] | 43117 x gelesen | ||
Geschrieben von Marco Heine Wer verlangt denn beim Tennisverein ein ärztliches Zeugnis Der gute Mann war aber über 18 und nicht Mitglied der JF ... Fakt ist das heute Erziehungsberechtigte schneller zum Anwalt rennen als du bis 10 zählen kannst. Klingt komisch ist aber so. Zu den Kosten man sollte sich überlegen, wie viele Aufnahmen man im Jahr hat. Im Zweifel müssen die Eltern das Attest beibringen, woher ist mir erstmal egal. Inhalt der Untersuchung Hier kann man sich die G 26.1. als Anhalt nehmen und zusammen mit einem (Kinder) Arzt einen Anforderungskatalog erstellen. Den gibt man dann den Eltern an die Hand. Sollte der Arzt diese Anforderungen attestieren und es stellt sich im Laufe einer Ermittlung heraus das es definitiv nicht so war => Arztproblem Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst - langsam ist sicher und sicher ist schnell - | ||||
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