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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | |||
Thema | Eintritt in die Jugendfeuerwehr ab 11 Jahren, speziell Bayern | 116 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 423620 | |||
Datum | 25.08.2007 18:33 MSG-Nr: [ 423620 ] | 42871 x gelesen | |||
Ketzerisch gefragt; hat je ein Jugendamt sich in Deutschland jemals mit einer Satzung/Ordnung einer JF näher befasst ? Vermutlich schon. Da aber zumeist die Mustersatzungen der Landesjugendfeuerwehren Anwendung finden oder zumindest Andere, welche die notwendigen Inhalte aufweisen, sind die zuständigen Personen dort glücklich. Das diese Jugendordnungen kaum das Papier wert sind auf dem sie stehen dürfte denen völlig entgehen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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