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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Eintritt in die Jugendfeuerwehr ab 11 Jahren, speziell Bayern | 116 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 423629 | ||
Datum | 25.08.2007 19:02 MSG-Nr: [ 423629 ] | 42839 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Marc Dickey Da aber zumeist die Mustersatzungen der Landesjugendfeuerwehren Anwendung finden oder zumindest Andere, welche die notwendigen Inhalte aufweisen, sind die zuständigen Personen dort glücklich. Das diese Jugendordnungen kaum das Papier wert sind auf dem sie stehen dürfte denen völlig entgehen. Nochmals ketzerisch gefragt; warum möchte/muss ein Jugendamt überhaupt die Satzung/Ordnung einer örtlichen JF einsehen ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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