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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | bestimmte Einsaätze ohne Sonderrechte /Sondersignal ? | 83 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 423783 | ||
| Datum | 26.08.2007 17:00 MSG-Nr: [ 423783 ] | 25093 x gelesen | ||
Geschrieben von Mario Grocholski 1. ob ihr bestimmte Einsätze ohne Sondersignal anfahrt ? wie das ja viele BF tun Sagen wir sorum. Es gibt Einsätze, die wir mit Sondersignal und Sonderrechten bzw. auch mal nur unter Inanspruchnahme von Sonderrechten abarbeiten. Der Regelfall ist ja lt. StVO der Einsatz ohne Inanspruchnahme von Sonderrechten bzw. Nutzung von Sondersignal. Will man das eine, das andere oder beides nutzen, dann ist vorher zu prüfen, ob die Voraussetzungen nach §35 Abs. 1 StVO oder/ und §38 Abs. 1 StVO erfüllt sind. Diese Entscheidung hat der Fahrzeugführer des ersten ausrückenden Fahrzeuges an Hand des erhaltenen Einsatzauftrags und ggfs. weiterer Informationen durch die Leitstelle (ein Weisungsrecht Leitstelle --> Feuerwehr besteht in Ba-Wü grundsätzlich nicht) zu treffen. Die Mehrzahl unserer Einsätze im Jahr sind i.d.R. ohne Sondersignal. Sonderrechte kann dennoch erforderlich sein, z.B. wenn ich mein LF an der Einsatzstelle in der zweiten Reihe parke... Geschrieben von Mario Grocholski 2. ob die eine oder andere FF unter euch anhand der Alarmierung (anderer Pieperton) hört das es sich um einen sogenannten "Bagatelleinsatz" handelt. Jein. Es ist zwar eine Klassifizierung der Einsätze (Brand, THL, ABC) sowie der vermutete Kräftebedarf aus der Alarmierung ersichtlich (und können auf dem Display abgelesen werden). Diese sagen aber zunächst nichts über die Dringlichkeit aus. Beispiel: Hilfeleistung 1 kann auslaufender Kraftstoff sein. Aber genau so Nottüröffnung für den Rettungsdienst. Das eine nicht dringlich, das andere schon. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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