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Sondersignal
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RubrikEinsatz zurück
Themabestimmte Einsaätze ohne Sonderrechte /Sondersignal ?83 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg423814
Datum26.08.2007 17:39      MSG-Nr: [ 423814 ]25047 x gelesen

Geschrieben von Jörg DennochweilerIn diesem Jahr hatten wir einen Vortrag von der Polizei über das Thema Wege und Sonderrecht, Straßenverkehrsordnung. Auch der Referent der Polizei schulg diese Vorgehensweise vor und sicherte uns somit eine "sichere" Fahrt ( von Seiten des Gesetzgebers zumindest )


Hmmm. Also ich weiß ja nicht. Nur weil der gute Mann eine grüne oder jetzt blaue Uniform trägt muß er noch lange nicht recht haben...
Ich ahbe da meine eigenen Erfahrungen in der einen oder anderen Ausbildung gemacht. Aber ebenso mit Juristen bei denen Straßenverkehrsrecht nicht das Fachgebiet war...


Das was Ihr da pauschal macht ist m.E. mehr als grenzwertig.
Ich bin der Meinung, im zweifellieber ein Mal zu wenig mit SoRe/ SoSi, als ein Mal zuviel.
Unsere Anfahrtswege sind i.d.R. auf Grund unserer Stationierungsdichte so kurz, daß der Zeitvorteil verschwindend gering ist. Also kann ich doch im zweifel sagen "da fahre ich ohne". Wenn man die Statistiken zur Unfallwahrscheinlichkeit von SoSi-Fahrten sieht wird man begreifen warum...


Es muß in jedem Einzelfall an Hand der vorliegenden Informationen beurteilt werden, ob die Voraussetzungen des §35 Abs. 1 StVO erfüllt sind. Nur dann darf ich Sonderrechte in Anspruch nehmen 8und dann auch nicht pauschal, sondern anlaßangemessen).
Ebenso muß im Einzelfall entscheiden werden, ob die (höheren) Voraussetzungen des §38 Abs. 1 erfüllt werden. Denn nur dann darf ich Sondersignal verwenden.

Und diese Entscheidung muß der GrFü (oder wer die Fahrt mit Signal auch immer anordnet) nachher ggfs. handfest begründen können. Und die Ausrede "der von der Polizei hat das aber so gesagt" zieht vielleicht noch bei einem OWi- oder Bußgeldverfahen. Wenns aber mal in den Strafrechtsbereich oder den Zivilrechtsbereich geht könnte es da schon mal enger werden...


Die Fahrt nur mit Blaulicht ohne Signalhorn ist zwar grundsätzlich nach §38 Abs. 2 StVO zulässig, führt aber m.E. bei den meisten Verkehrsteilnehmern eher zur Verwirrung. Ich stelle mir gerade das LF vor, das mit Blaulicht an der roten Ampel wartet...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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