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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | bestimmte Einsaätze ohne Sonderrechte /Sondersignal ? | 83 Beiträge | ||
| Autor | Joch8en 8G., St. Wendel / Saarland | 423898 | ||
| Datum | 26.08.2007 21:50 MSG-Nr: [ 423898 ] | 24887 x gelesen | ||
Hallo Christian! Die Fahrt nur mit Blaulicht ohne Signalhorn ist zwar grundsätzlich nach §38 Abs. 2 StVO zulässig, führt aber m.E. bei den meisten Verkehrsteilnehmern eher zur Verwirrung. Ich stelle mir gerade das LF vor, das mit Blaulicht an der roten Ampel wartet... Das sehe ich genauso. Ich kann mich da an die Hochwasserlage 1993 in unserem Bundesland erinnern. In dieser Zeit waren zahlreiche Feuerwehreinheiten aus dem ganzen Land in unserer Hauptstadt Saarbrücken unterwegs, fast immer mit Rundumleuchte und/oder Horn. Nach kurzer Zeit reagierten Verkehrsteilnehemr gar nicht mehr darauf. Gruß Jochen | ||||
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