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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | bestimmte Einsaätze ohne Sonderrechte /Sondersignal ? | 83 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 423965 | ||
| Datum | 26.08.2007 23:25 MSG-Nr: [ 423965 ] | 25058 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Daniel Hermann Aber im HBKG habe ich ebenfalls nichts eindeutiges gefunden. da wirst du auch nix finden, das ist nämlich in der "Verordnung zur Ausführung der §§ 5 und 6 des Gesetzes zur Neuordnung des Rettungsdienstes in Hessen (Zentrale Leitstellen, Besondere Gefahrenlagen)" beschrieben. Die Zentralen Leitstellen lenken alle Einsatzmaßnahmen und stimmen sie Das ganze kann man dann wieder so uslegen, dass es im Alltag keine Rolle spielt, denn die Gesamteinsatzleitung stellt ja gem- HBKG der Gemeindevorstand bzw. der Kreisausschuß... Geht man eine Stufe zurück, so bleibt die technische Einsatzleitung und gemäß HBKG obliegt die dem Einsatzleiter der Feuerwehr des Schadensortes. Dazu kommt dann der doch relativ eindeutige § 43: Die technische Einsatzleitung führt grundsätzlich die Einheiten und Einrichtungen bei Einsätzen im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe. Sie bedient sich hierbei der Zentralen Leitstelle. Damit ist doch ziemlich deutlich gesagt, wer das sagen hat. Nämlich in dem fall der erstausrückende GF, da zu diesem Zeitpunkt erstmal EL. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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