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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
RubrikEinsatz zurück
Themabestimmte Einsaätze ohne Sonderrechte /Sondersignal ?83 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen423965
Datum26.08.2007 23:25      MSG-Nr: [ 423965 ]25058 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Daniel HermannAber im HBKG habe ich ebenfalls nichts eindeutiges gefunden.

da wirst du auch nix finden, das ist nämlich in der "Verordnung zur Ausführung der §§ 5 und 6 des Gesetzes zur Neuordnung des Rettungsdienstes in Hessen
(Zentrale Leitstellen, Besondere Gefahrenlagen)" beschrieben.
Die Zentralen Leitstellen lenken alle Einsatzmaßnahmen und stimmen sie
2. bei Einsätzen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe mit der technischen Einsatzleitung und der Gesamteinsatzleitung und der technischen Einsatzleitung nach den Bestimmungen des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz vom 17. Dezember 1998 (GVBI. I S. 530),


Das ganze kann man dann wieder so uslegen, dass es im Alltag keine Rolle spielt, denn die Gesamteinsatzleitung stellt ja gem- HBKG der Gemeindevorstand bzw. der Kreisausschuß...

Geht man eine Stufe zurück, so bleibt die technische Einsatzleitung und gemäß HBKG obliegt die dem Einsatzleiter der Feuerwehr des Schadensortes.

Dazu kommt dann der doch relativ eindeutige § 43:
Die technische Einsatzleitung führt grundsätzlich die Einheiten und Einrichtungen bei Einsätzen im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe. Sie bedient sich hierbei der Zentralen Leitstelle.

Damit ist doch ziemlich deutlich gesagt, wer das sagen hat. Nämlich in dem fall der erstausrückende GF, da zu diesem Zeitpunkt erstmal EL.


Viele Grüße

Christian

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