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Feuerwehrgesetz
RubrikEinsatz zurück
Themabestimmte Einsaätze ohne Sonderrechte /Sondersignal ?83 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg423968
Datum26.08.2007 23:26      MSG-Nr: [ 423968 ]25041 x gelesen

Geschrieben von Daniel HermannVon Entscheidungsbefugnis zu Sondersignal steht aber weder bei den Leitstellen noch bei der Leitung der Gemeindefeuerwehren etwas genaues drin.


§28 Abs. 1 FwG Ba-Wü.
Leitung des Einsatzes.
Und der Einsatz beginnt mit der Alarmierung.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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