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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | bestimmte Einsaätze ohne Sonderrechte /Sondersignal ? | 83 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 423977 | ||
| Datum | 26.08.2007 23:41 MSG-Nr: [ 423977 ] | 24921 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel Hermann Aber wo steht da etwas von Beurteilung der Dringlichkeit des Einsatzes? Das muß da nicht stehen. Die Einsatzleitung inne zu haben bedeutet alle Entscheidungen der operativ-taktischen Tätigkeit zu treffen. Dazu gehört auch die Beurteilung der Lage. Und aus dieser heraus leitet sich die Antwort auf die Frage SoRe und SoSi ab. Geschrieben von Daniel Hermann Was dann aber wieder mit §38.1 in Konflikt geraten kann. Wer entscheidet denn was z.B. bedeutende Sachwerte sind? (Abgesehen vom GMV?) Der Einsatzleiter. Es kann sich im Nachhinein herausstellen, daß er falsch lag. Es kommt aber alleine darauf an, welche Informationen er zum Zeitpunkt der Eintscheidung hatte bzw. hätte haben können/ müssen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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