| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | bestimmte Einsaätze ohne Sonderrechte /Sondersignal ? | 83 Beiträge | ||
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 424214 | ||
| Datum | 27.08.2007 20:39 MSG-Nr: [ 424214 ] | 24870 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Christian Fischer--- Geschrieben von Marc Wille Das ist nicht nur Kommentierung sondern Vorgabe der StVO-VwV. Praktisch für die anderen Verkehrsteilnehmer maximal verwirrend. Es ist eine Option, die ihren Platz hat. Die aber auch fehl am Platz sein kann. Neben den ursprünglich gemeinten "hornfreien Phasen" der Alarmfahrt und den schon mehr in den Bereich "Sicherung der E-Stelle" fallenden langsam fahrenden Fahrzeugen gibt es aber IMO noch weitere Nischen: Immer da, wo man normalerweise mit so einem Auto nicht (oder nicht in dieser Richtung) fahren dürfte, macht das Blaulicht Sinn. z.B. mit dem LF auf der sonst für 'große Autos' gesperrten engen Straße. Aber als "Verwirrinstrument" für andere Verkehrsteilnehmer in Form eines Einsatzfahrzeuges das z.B. mit Blaulicht an an der Ampel wartet war diese Änderung nie vorgesehen... Wer den StVR-Kommentar von Jagusch/Hentschel griffbereit hat, könnte mal nachschauen: IIRC wird da eine gerichtliche Entscheidung zitiert, dass genau das aus genau dem Grund der Verwirrung unzulässig ist. Gruß, Henning | ||||
| << [Master] | antworten | |||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|