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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | |||
Thema | BF-Tag Was ist erlaubt und was nicht?! | 27 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 424829 | |||
Datum | 29.08.2007 18:14 MSG-Nr: [ 424829 ] | 11023 x gelesen | |||
Themengruppe: | |||||
Bei solch gegensätzlichen Vorgaben/Empfehlungen weiß wohl in der FuK NDS die eine Hand nicht was die andere Tut ? Hmm... das Blatt der FUK verweist darauf diese Inhalte aus dem Runderlasses des Niedersächsischen Innenministeriums „Jugendarbeit in den Feuerwehren; Grundsätze für die praktische feuerwehrtechnische Ausbildung und Übungen der Jugendabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren“ (Nds. MBl. Nr. 37/2004 S. 738) entnommen zu haben. Vielleicht haben die von der FUK sich die Sache mittlerweile anders überlegt. Fragt sich jetzt nur wie der aktuelle Sachstand im IM Nds. ist. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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