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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Katastrophenschutz
RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaViele Tote bei Waldbrände in Griechenland145 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen424846
Datum29.08.2007 19:08      MSG-Nr: [ 424846 ]138725 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Marc WilleWelcher Bürgermeister gibt schon sein niegelnagelneues, mit hängen und würgen finanziertes TLF für nen Einsatz in den griechischen Bergen her.

... entsprechenden (politischen) Willen vorausgesetzt gilt für Hessen:
§5 (3) HBKG "Das Land kann erforderlichenfalls den Einsatz der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie Übungen anordnen."

... steht übrigens auch in jedem Bewilligungsbescheid des Landes für Fördermaßnahmen drin.

... und übrigens: die Feuerwehr wirkt "als Ganzes" im KatS mit und nicht nur mit den in KatS-Einheiten verplanten Komponenten

es gilt ferner:
§60 (4) Satz 2 "Das Land trägt die Kosten für die Einsätze in anderen Ländern, sofern nicht von
anderen Stellen die Einsatzkosten übernommen werden."

Gruss
Gerhard



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