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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaRechtliche Schritte gegen den Jugendwart40 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.425039
Datum30.08.2007 13:58      MSG-Nr: [ 425039 ]12860 x gelesen
Infos:
  • 30.08.07 Sammlung von Urteilen rund um Kinder-/Jugendbetreuung
  • 30.08.07 Sturz eines Pfadis vom Gabelstapler
  • 30.08.07 Tauzieh-Urteil

  • Geschrieben von Anton Kastnerwenn du Jugendwart bist, dann hast du ja bestimmt die 2 Jugendwartlehrgänge an einer bay. Feuerwehrschule mitgemacht.
    Da wird einem Jugendwart ja eigentlich alles erzählt und gelehrt, was er wissen muss.

    Das ist ja ein weniger hilfreiches Posting. Habe auch die JuLeiCa inkl. regelmäßiger Neigungslehrgänge. Aber trotzdem gucke ich doch auch auf Webseiten wie zum Beispeil praxis-jugendarbeit.de.

    Genauso war ich vor fünf Jahren auf GF I+II. Da war dann noch FwDV4 Stand der Technik. Deswegen komme ich doch jetzt nicht auf die Idee, dass es ewig hält und ich durchaus auch mal was nachlesen muss.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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