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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechtliche Schritte gegen den Jugendwart | 40 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 425039 | ||
Datum | 30.08.2007 13:58 MSG-Nr: [ 425039 ] | 12860 x gelesen | ||
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Geschrieben von Anton Kastner wenn du Jugendwart bist, dann hast du ja bestimmt die 2 Jugendwartlehrgänge an einer bay. Feuerwehrschule mitgemacht. Das ist ja ein weniger hilfreiches Posting. Habe auch die JuLeiCa inkl. regelmäßiger Neigungslehrgänge. Aber trotzdem gucke ich doch auch auf Webseiten wie zum Beispeil praxis-jugendarbeit.de. Genauso war ich vor fünf Jahren auf GF I+II. Da war dann noch FwDV4 Stand der Technik. Deswegen komme ich doch jetzt nicht auf die Idee, dass es ewig hält und ich durchaus auch mal was nachlesen muss. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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