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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechtliche Schritte gegen den Jugendwart | 40 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 425040 | ||
Datum | 30.08.2007 14:00 MSG-Nr: [ 425040 ] | 12842 x gelesen | ||
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Geschrieben von Magnus Hammerl Hat jemand von konkrete Fälle hierzu? Wann wurde ein JW (et al.) wofür und womit bestraft? Bitte keine Mythen aufwärmen, sondern am besten fundierte Quellen angeben! Hallo, ein Kollege meiner Wache war Betreuer bei einer Jugendfreizeit (Sportverein). Beim Toben warfen zwei Jungs einen Grill um und zogen sich Verbrennungen zu (hausärztliche Behandlung genügte, keine Krankenhausversorgung notwendig, keine bleibenden Schäden!!!). Die Eltern stellten Strafantrag gegen den Betreuer und mein Kollege wurde verurteilt. Begründung des Richters: Gefahrenstellen müssen grundsätzlich so gesichert sein, dass tobende Kinder diese nicht erreichen können. Fazit: Geldstrafe für den Kollegen und noch schlimmer, - als Beamter stand er in einer Beförderungsrunde an. Wegen dem laufenden Verfahren und der Verurteilung letztendlich 1 Jahr später befördert. Der zivilrechtliche Teil wurde von der Haftpflichtversicherung getragen und abgedeckt. Resultat: Der Kollege hat jegliches ehrenamtliches Engagement eingestellt. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | ||||
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