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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaRechtliche Schritte gegen den Jugendwart40 Beiträge
AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg425040
Datum30.08.2007 14:00      MSG-Nr: [ 425040 ]12842 x gelesen
Infos:
  • 30.08.07 Sammlung von Urteilen rund um Kinder-/Jugendbetreuung
  • 30.08.07 Sturz eines Pfadis vom Gabelstapler
  • 30.08.07 Tauzieh-Urteil

  • Geschrieben von Magnus HammerlHat jemand von konkrete Fälle hierzu? Wann wurde ein JW (et al.) wofür und womit bestraft? Bitte keine Mythen aufwärmen, sondern am besten fundierte Quellen angeben!

    Hallo,

    ein Kollege meiner Wache war Betreuer bei einer Jugendfreizeit (Sportverein). Beim Toben warfen zwei Jungs einen Grill um und zogen sich Verbrennungen zu (hausärztliche Behandlung genügte, keine Krankenhausversorgung notwendig, keine bleibenden Schäden!!!).

    Die Eltern stellten Strafantrag gegen den Betreuer und mein Kollege wurde verurteilt. Begründung des Richters: Gefahrenstellen müssen grundsätzlich so gesichert sein, dass tobende Kinder diese nicht erreichen können.

    Fazit:

    Geldstrafe für den Kollegen und noch schlimmer, - als Beamter stand er in einer Beförderungsrunde an. Wegen dem laufenden Verfahren und der Verurteilung letztendlich 1 Jahr später befördert.

    Der zivilrechtliche Teil wurde von der Haftpflichtversicherung getragen und abgedeckt.

    Resultat:

    Der Kollege hat jegliches ehrenamtliches Engagement eingestellt.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info



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