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Staatliche Feuerwehrschule
RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaRechtliche Schritte gegen den Jugendwart40 Beiträge
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern425074
Datum30.08.2007 16:01      MSG-Nr: [ 425074 ]12893 x gelesen
Infos:
  • 30.08.07 Sammlung von Urteilen rund um Kinder-/Jugendbetreuung
  • 30.08.07 Sturz eines Pfadis vom Gabelstapler
  • 30.08.07 Tauzieh-Urteil

  • Hallo Anton,
    Geschrieben von Anton Kastnerwenn du Jugendwart bist, dann hast du ja bestimmt die 2 Jugendwartlehrgänge an einer bay. Feuerwehrschule mitgemacht.
    Ja ich habe den Jugendwartlehrgang an der SFS besucht. Dieser besteht, schon seit ein paar Jahren, nur noch aus einem Teil!
    Geschrieben von Anton KastnerDa wird einem Jugendwart ja eigentlich alles erzählt und gelehrt, was er wissen muss.
    Ich dachte eigentlich du hast auch schon mal einen Lehrgang besucht... Den Lehrgang wo man alles gelehrt bekommt, was man wissen muss, musst du mir erst mal zeigen. Oder hast du beim Kommandanten-Lehrgang ALLES gelernt?

    Geschrieben von Christian BergmannDas ist ja ein weniger hilfreiches Posting.
    dem ist nichts hinzuzufügen!


    Grüße
    Magnus

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