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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechtliche Schritte gegen den Jugendwart | 40 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8J., Schierling / Bayern | 425089 | ||
Datum | 30.08.2007 16:32 MSG-Nr: [ 425089 ] | 12864 x gelesen | ||
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Hallo Magnus, ich weis aus meiner Jugendleiterzeit keinen Fall, in dem es tatsächlich zu einer Anklage des JW gekommen ist. Klar stellt sich bei den Eltern kein Jubel ein, wenn nach einem Ausflug oder einer Übung der Spößling einbandagiert heimkommt. Der Umstand wurde dann durch uns mit den Eltern geklärt und auch das Versicherungsrechtliche über uns abgewickelt. Rechtliche Nachwirkungen gab es für uns nie. Da gabs als Aktiver schon andere Anekdoten. MkG, Sascha Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen | ||||
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