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Jugendfeuerwehr
RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaRechtliche Schritte gegen den Jugendwart40 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW425124
Datum30.08.2007 18:23      MSG-Nr: [ 425124 ]12998 x gelesen
Infos:
  • 30.08.07 Sammlung von Urteilen rund um Kinder-/Jugendbetreuung
  • 30.08.07 Sturz eines Pfadis vom Gabelstapler
  • 30.08.07 Tauzieh-Urteil

  • Hi!

    Geschrieben von Sebastian KruppBei ihr macht diese Signatur ja auch einen ganz anderen Sinn. Sie verdient ihr Geld dadurch...

    Stimmt. Insofern sehe ich die Klagebereitschaft mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Aber ich habe hier auch Akten auf dem Tisch liegen, wo Strafanzeigen erstattet und ich Mahnbescheide über 200 EUR Schmerzensgeld fertig mache, wegen Kleinigkeiten, die man früher als "Lebensrisiko" oder "zum Erwachensenwerden dazugehörig" deklariert hätte. Wenn ich an meine Zeltlager in der JF von früher denke...

    Zivilrechtlich, das ist die eine Seite. Dass man seine materiellen Schäden ersetzt bekommen möchte und ggf. auch Schmerzengeld - ok, dafür gibts Haftpflichtversicherer. Aber warum man mit Strafanzeigen auch noch Staatsanwaltschaft und Strafgerichte damit beschäftigen muss verstehe ich auch nicht. Aber da kommt es dann auch darauf an, ob man sich frühzeitig einen Anwalt nimmt und ob der Staatsanwalt ein bißchen Fingerspitzengefühl hat. Ich behaupte aus meiner Erfahrunjg, dass man die meisten Verfahren, die ohne schwerwiegendere Folgen geblieben sind eingestellt bekommen und so weiteren Folgen aus dem Weg geht.

    Aber vielleicht kann man das ganze übertriebene Theater erst verstehen, wenn man selber Kinder hat...

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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