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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechtliche Schritte gegen den Jugendwart | 40 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 425128 | ||
Datum | 30.08.2007 18:38 MSG-Nr: [ 425128 ] | 12833 x gelesen | ||
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Hallo Katja, Geschrieben von Katja Midunsky Aber ich habe hier auch Akten auf dem Tisch liegen, wo Strafanzeigen erstattet und ich Mahnbescheide über 200 EUR Schmerzensgeld fertig mache, wegen Kleinigkeiten, die man früher als "Lebensrisiko" oder "zum Erwachensenwerden dazugehörig" deklariert hätte. Wenn ich an meine Zeltlager in der JF von früher denke... Sind DIR Entscheidungen bekannt, die wegen Unfällen im Rahmen des "normalen" Übungsbetriebes oder Freizeitaktivitäten von Jfen (o.ä.) getroffen worden sind? So die vielzitierten Beispiele: Strahlrohr, Tragbare Leiter usw.? Oder kannst du die sehr oft vorhandenen "Bedenken" aus deiner Erfahrung heraus eher widerlegen? Gefühlsmäßig würde ich davon ausgehen, dass vor allem in der Jugendarbeit der Sportvereine Verletzungen viel häufiger sind als bei der JF. Kaum ein Jugendtrainer wird sich aber vor jedem Trainig oder Spiel in die Hose machen, weil sich jemand einen Bänderriss o.ä. zuziehen kann... Grüße Magnus | ||||
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