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| Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
| Thema | Überhose Saarland | 11 Beiträge | ||
| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 425681 | ||
| Datum | 02.09.2007 08:34 MSG-Nr: [ 425681 ] | 5147 x gelesen | ||
Soweit so danke aber in der GUV C53 selber steht 12. (1) Zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes bei Ausbildung, Übung und Einsatz müssen folgende persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt werden: 1. Feuerwehrschutzanzug Im Saarland sind aber keine HUPF4 Hosen eingeführt ... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst | ||||
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