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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaVerwaltungsbeamter mit Feuerwehr-Ehrenmedaille ausgezeichtnet9 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen425742
Datum02.09.2007 16:07      MSG-Nr: [ 425742 ]5108 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Josef Mäschle>>
* für hervorragende Leistungen im Feuerlöschwesen
* für besonders mutiges Verhalten im Einsatz der Feuerwehr
* für Errettung von Menschen aus Lebensgefahr während des Einsatzes,
* wenn der Feuerwehrangehörige sich in besonders erheblicher eigener Lebensgefahr befunden hat.<<


... das ist die Bestimmung für das Feuerwehrehrenkreuz.

Der Passus bei der Ehrenmedaille mit Bezug auf das Ehrenkreuz bezieht sich auf das "wie" und nicht auf das "warum".

O.g. wäre bei dem Kreis der zu Ehrenden "Die Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille (...) ist vornehmlich bestimmt für verdiente Personen, die nicht aktiv der Feuerwehr angehören, und für Repräsentanten ausländischer Organisationen." auch wiedersinnig.


Geschrieben von Josef MäschleGleichzeitig wäre ich bisher auch davon ausgegangen, daß es die reguläre Dienstpflicht eines Verwaltungsbeamten sei, wirtschaftlich zu planen und zu beschaffen.

... ja, 38,5 - 42 h pro Woche - in der Regel innerhalb der normalen Dienstzeit ...

Gruss
Gerhard



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