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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Verwaltungsbeamter mit Feuerwehr-Ehrenmedaille ausgezeichtnet | 9 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 425742 | ||
Datum | 02.09.2007 16:07 MSG-Nr: [ 425742 ] | 5108 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Josef Mäschle >> ... das ist die Bestimmung für das Feuerwehrehrenkreuz. Der Passus bei der Ehrenmedaille mit Bezug auf das Ehrenkreuz bezieht sich auf das "wie" und nicht auf das "warum". O.g. wäre bei dem Kreis der zu Ehrenden "Die Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille (...) ist vornehmlich bestimmt für verdiente Personen, die nicht aktiv der Feuerwehr angehören, und für Repräsentanten ausländischer Organisationen." auch wiedersinnig. Geschrieben von Josef Mäschle Gleichzeitig wäre ich bisher auch davon ausgegangen, daß es die reguläre Dienstpflicht eines Verwaltungsbeamten sei, wirtschaftlich zu planen und zu beschaffen. ... ja, 38,5 - 42 h pro Woche - in der Regel innerhalb der normalen Dienstzeit ... Gruss Gerhard | ||||
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