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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Ausbildungnachweis TM Teil2 --> Zulassung Truppführerlehrgang | 19 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 426018 | ||
Datum | 04.09.2007 00:26 MSG-Nr: [ 426018 ] | 7709 x gelesen | ||
Geschrieben von Volker Ehrhardt Bei uns nicht üblich. Es werden Lehrgangsplätze angefordert und wenn genehmigt, wird die Karte (quasi Eintrittskarte) an den Kamerad ausgegeben. Dabei sollte der OBM natürlich geprüfthaben, ob der FM die Vorraussetzungen erfüllt. Also, eigendlich ist es für Nds ja so geregelt worden, das die Ausbildung zum TM 2 in den Ortsfeuerwehren oder auf Gemeinde-/Kreisebene stattfinden kann, aber eine schriftliche Abschlussprüfung vom KAL oder Vertreter abgenommen wird. Dabei werden auch die Teilnahmelisten an den ausbiuldungsdiensten geprüft. Anschließend gibt es über die Prüfung ein Zeugnis. Damit ist der TM2 dann bestanden (oder auch nicht). Ohne dieses Zeugnis ist auch keine Teilnahme an Lehrgängen der LFS möglich. All dieses steht in den betreffenden Verordnungen. Da wir festgestellt haben, das dieses nicht klappt, gibt es bei uns den TM-Lehrgang als Blockunterricht. So haben alle Teilnehmer am Ende das gleiche Wissen und Können (eigendlich). Gruß H. Brinkmann | ||||
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