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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaUmbau TSA18 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW426067
Datum04.09.2007 12:59      MSG-Nr: [ 426067 ]7026 x gelesen
Infos:
  • 05.09.07 Zulässige Verwendung landwirtschaftlicher Zugmaschinen

  • Mahlzeit!

    Geschrieben von Heinrich BrinkmannAndererseits, hinter einem LF ect. bracht man den CE bzw. C1E, kommt also auf das gleiche raus.

    Die Fahreigenschaften sind dann aber deutlich gutmütiger, und der Fahrer hat sowas dann hoffentlich zumindestens mal gelernt.


    Nur wenn ich ihn mit einem Traktor ziehe, brauche ich die Klasse "E" nicht. Also wieder Traktoren bei der Feuerwehr einführen, zumal den ja auch schon Angehörige der JF fahren dürfen. Dann kommt auch das leidige Thema wegen der Aufweichung der FS-Klassen nicht mehr.


    Vorsichtig mit der Verwendung landwirtschaftlicher Zugmaschinen für andere als landwirtschaftliche Zwecke!

    Wer die genauen Regelungen und Ausnahmen nicht kennt, sollte lieber die Finger davon lassen.
    Sonst stehen schnell Fahren ohne Fahrerlaubnis, Steuerhinterziehung und evtl. noch weitere Straftaten (!) im Raum.

    Gruß,
    Henning



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