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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaUmbau TSA18 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz426092
Datum04.09.2007 14:27      MSG-Nr: [ 426092 ]6886 x gelesen
Infos:
  • 05.09.07 Zulässige Verwendung landwirtschaftlicher Zugmaschinen

  • Hallo,

    Geschrieben von Matthias MartinAber weshalb fahren ohne Fahrerlaubnis?

    Im Gegensatz zur alten Klasse 5 gelten die neuen Klassen L und T nur für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, wenn sie auch für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Man ist also hier bei Gespannen, die nicht land- und forstwirtschaftlich eingesetzt werden ganz schnell im Bereich der FS-Klasse CE!!!

    Für diejenigen, die einen alten FS auf den neuen haben umschreiben lassen, gibt es extra Schlüsselzahlen (174, 175), damit die neue Klasse L auch weiterhin für alle entsprechenden Zugmaschinen unabhängig vom Einsatzzweck gilt. Für Neueinsteiger gibt sowas aber nicht.

    Gruß,
    Michael



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