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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaUmbau TSA18 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg426192
Datum05.09.2007 09:23      MSG-Nr: [ 426192 ]6827 x gelesen
Infos:
  • 05.09.07 Zulässige Verwendung landwirtschaftlicher Zugmaschinen

  • hallo,

    Geschrieben von Henning KochRichtig, es gibt eine Ausnahmeverordnung, in der neben der Brauchtumspflege (Umzüge) und Altstoffsammlungen auch Einsätze und Übungen der Feuerwehr geregelt sind. Die hat aber etwas mehr Inhalt als "alles kein Problem", insbesondere ein paar Auflagen, die einzuhalten sind.
    Deswegen kann man jedem Betroffenen nur raten, sich da genau zu informieren, weil ein Richter sich sicherlich nicht mit "aber im Internet haben sie doch gesagt..." beeindrucken lässst.


    kann man diese Ausnahmeverordnung irgendwo im Internet abrufen?


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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