News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Tragkraftspitzenanhänger
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaFE Klassen L und T bei der Feuerwehr15 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz426278
Datum05.09.2007 13:27      MSG-Nr: [ 426278 ]6305 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Dirk Wulfes Nö, bei Feuerwehrs für TSA genau das richtige, da die Wehr ja i.A. keinen eigenen Schlepper hat. Und die vom Bauern sind ja i.A für LoF zugelassen.

Nein, bleibt ein schlechtes Beispiel, weil es um den Unterschied zwischen Zulassungspflicht und Zuteilung eines Kennzeichens ging. Auch ein nicht zulassungspflichtiges Fahrzeug muss je nach Fahrzeugart ein eigenes Kennzeichen führen, siehe z.B. Leichtkrafträder.
Egal für welchen Zweck ein Traktor zugelassen ist, zulassungspflichtig ist er immer.

Gruß,
Michael



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.133


FE Klassen L und T bei der Feuerwehr - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt