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| Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
| Thema | FE Klassen L und T bei der Feuerwehr | 15 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 426278 | ||
| Datum | 05.09.2007 13:27 MSG-Nr: [ 426278 ] | 6305 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Dirk Wulfes Nö, bei Feuerwehrs für TSA genau das richtige, da die Wehr ja i.A. keinen eigenen Schlepper hat. Und die vom Bauern sind ja i.A für LoF zugelassen. Nein, bleibt ein schlechtes Beispiel, weil es um den Unterschied zwischen Zulassungspflicht und Zuteilung eines Kennzeichens ging. Auch ein nicht zulassungspflichtiges Fahrzeug muss je nach Fahrzeugart ein eigenes Kennzeichen führen, siehe z.B. Leichtkrafträder. Egal für welchen Zweck ein Traktor zugelassen ist, zulassungspflichtig ist er immer. Gruß, Michael | ||||
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