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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bootsführerschein | 34 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 426664 | ||
Datum | 07.09.2007 15:12 MSG-Nr: [ 426664 ] | 13090 x gelesen | ||
Geschrieben von Mike Köhler Wie ist das bei euch so geregeld Zuerst einmal sollten ja sicherlich die gesetzlichen Anforderungen gelten. Für den Bereich der Binnenschifffahrtsverordnung muss für die Führung eines (privaten) Seefahrzeugs mit mehr als 5 PS Leistung an der Welle der Sportbootführerschein Binnen gemacht werden. ( Dieser umfasst einen Theoriekurs von etwa 10 Doppelstunden, praktische Übungsstunden und die jeweiligen Prüfungen. Es können Prüfungen für Segel- und / oder Motorboote gemacht werden.) Sollte euer Einsatzgebiet an die Seeschifffahrtsstraßenverordnung (wovon ich nicht ausgehe) gebunden sein, muss der Sportbootführerschein See vorliegen. Dieses sind zumindest die amtlichen Vorraussetzungen, die euch zum Führen eines Bootes dieser Leistungsklasse berechtigen. Unser DLRG Ortsverein, welcher auch die Wassererttung bei uns stellt, verlangt z.B. zusätzlich die Ausbildung zum Bootsführer, diese umfasst zusätzliche Motorenkunde, Brandbekämpfung und Komponenten der Wasserrettung. Für eine Feuerwehr ist dieses sicherlich ebenfalls sinnvoll, evtl. sollte die Komponente Brandbekämpfung erweitert werden. Personen, die den jeweiligen Führerschein nicht nachweisen können, dürfen die Fahrzeuge nicht führen. | ||||
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