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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bootsführerschein | 34 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 426674 | ||
Datum | 07.09.2007 16:13 MSG-Nr: [ 426674 ] | 14627 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Sebastian Stühle Zuerst einmal sollten ja sicherlich die gesetzlichen Anforderungen gelten. Für den Bereich der Binnenschifffahrtsverordnung muss für die Führung eines (privaten) Seefahrzeugs mit mehr als 5 PS Leistung an der Welle der Sportbootführerschein Binnen gemacht werden. Und wo ist der Bereich der BinSchStrO? Geschrieben von Sebastian Stühle Sollte euer Einsatzgebiet an die Seeschifffahrtsstraßenverordnung (wovon ich nicht ausgehe) gebunden sein, muss der Sportbootführerschein See vorliegen. So wie ich das sehe, ist der Bereich noch nichtmal an die BinSchStrO gebunden. Geschrieben von Sebastian Stühle Personen, die den jeweiligen Führerschein nicht nachweisen können, dürfen die Fahrzeuge nicht führen. Ja, auf den entsprechenden Wasserstraßen und Bereichen, wo die BinSchStrO gilt! Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | ||||
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