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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bootsführerschein | 34 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 426680 | ||
Datum | 07.09.2007 16:21 MSG-Nr: [ 426680 ] | 12678 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Mike Köhler Bei uns sollen jetzt vier Mann gehen, wenn die mal nicht da sind was ist dann? Nutzt es für euch und lasst mehr ausbilden. Aber 4 Mann für ein Boot sollte schon hinhauen. Geschrieben von Mike Köhler Ich sage es dir, wir fahren trotzdem! Solange nichts passiert, wird auch kein Hahn danach krähen. Aber wehe Ihr zieht einem Schwimmer nen Scheitel. Dann kommen mindestens unangenehme Fragen. Das wäre jetzt vielleicht was für unsere Juristen: In wieweit kann man den Bootsführer belangen, wenn er ohne Führerschein auf einem nicht führerscheinpflichtigen Gebiet einen Schaden fabriziert? Kann da was bezüglich Befähigung oder Eignung kommen? Darf dafür dann der amtliche Schein herangezogen werden oder reicht eine "Einweisung/Unterweisung"? Der Rest ist Polemik... Unterm Strich: Die Gemeinde will euch den Führerschein finanzieren, also nehmt Ihn auch mit. Wenn 4 Leute objektiv zu wenig sind, vertretet das entsprechend vor der Gemeinde, wobei ich aber denke, dass bei entsprechender Personalauswahl 4 Leute dicke reichen sollten. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | ||||
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