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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bootsführerschein | 34 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 426683 | ||
Datum | 07.09.2007 16:26 MSG-Nr: [ 426683 ] | 12558 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Mike Köhler Und wer soll mir an die Karre fahren wenn ich jemanden geholfen habe? niemand! Solange nichts passiert ist ... Und wenn doch, könnte die berechtigte Frage nach einem Befähigungsnachweis kommen. Sollte man nicht außer Acht lassen. Mit der Argumentation bräuchte keine HIO ausgebildete Bootsführer und das ist definitiv nicht so. Eine Einschränkung gibt es allerdings: So ist es der DLRG (bei den anderen denke ich auch) AFAIK erlaubt, im Küstennahbereich mit dem Binnen-Schein zu fahren. Nahbereich bedeutet Sichtweite der Küste. Besonders lustig bei Nebel ... Aber auch da existiert ein Befähigungsnachweis in Form eines Führerscheines + der zusätzlichen Ausbildung zum Rettungsbootführer durch die DLRG. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | ||||
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