News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
As Far As I Know - Soweit ich weiß
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBootsführerschein34 Beiträge
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW426683
Datum07.09.2007 16:26      MSG-Nr: [ 426683 ]12558 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Mike KöhlerUnd wer soll mir an die Karre fahren wenn ich jemanden geholfen habe? niemand!

Solange nichts passiert ist ... Und wenn doch, könnte die berechtigte Frage nach einem Befähigungsnachweis kommen. Sollte man nicht außer Acht lassen.

Mit der Argumentation bräuchte keine HIO ausgebildete Bootsführer und das ist definitiv nicht so. Eine Einschränkung gibt es allerdings: So ist es der DLRG (bei den anderen denke ich auch) AFAIK erlaubt, im Küstennahbereich mit dem Binnen-Schein zu fahren. Nahbereich bedeutet Sichtweite der Küste. Besonders lustig bei Nebel ...
Aber auch da existiert ein Befähigungsnachweis in Form eines Führerscheines + der zusätzlichen Ausbildung zum Rettungsbootführer durch die DLRG.


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.095


Bootsführerschein - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt