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Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikAtemschutz zurück
ThemaMaskenbrille32 Beiträge
AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen426808
Datum08.09.2007 18:02      MSG-Nr: [ 426808 ]18792 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Sascha TrögerWeiterhin ist es sinnvoll, dir eine persönliche Maske zuzuteilen.

das ist nicht nur sinnvoll, sondern nach FwDV 7 sogar vorgeschrieben:

(...)

5.2 Zuordnung des Atemanschlusses

Atemanschlüsse können den Einsatzkräften persönlich zugeteilt werden und/oder Teil der
Fahrzeugbeladung sein.

Für Einsatzkräfte, die das erforderliche Sehvermögen nur mit einer Brille erreichen, muss
eine innenliegende Maskenbrille bereitgestellt und persönlich zugeteilt werden. Die Maskenbrille
muss in den persönlich zugeteilten Atemanschluss eingesetzt sein
und im Einsatz und
bei Übungen getragen werden.


Maskenbrillen, welche über die Dichtlinie des Atemanschlusses
verlaufen, sind nicht zulässig.

Wenn der Atemanschluss zur persönlichen Ausrüstung gehört, ist die personenbezogene
Zuordnung in geeigneter Weise kenntlich zu machen.

Es ist sicherzustellen, dass jedem Atemschutzgeräteträger ein passender Atemanschluss
zur Verfügung steht.

(...)

(FwDV 7, Stand 08/2004)


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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